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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fa. AGENDA Immobilien & Sachverständigen UG (haftungsbeschränkt) kurz AGENDA Immobilien- für das Maklergeschäft

 

AGENDA Immobilien bietet seine Maklerdienstleistung ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

  1. Art der Tätigkeit

Die Tätigkeit umfasst die Vermittlung oder den Nachweis von Grundstücken, Häusern, Verpachtungen, Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen. Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

 

  1. Maklervertrag bedarf der Textform

Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus i.S.d. § 656a BGB oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform. Im Übrigen bedarf ein Maklervertrag keiner Form. Er kommt dann entweder mit ausdrücklicher Erklärung beider Parteien (Angebot und Annahme) oder aber auch konkludent mit der Inanspruchnahme unserer provisionspflichtigen Leistungen zustande.

  1. Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von AGENDA Immobilien weitergegeben werden. Jede Zuwiderhandlung begründet einen pauschalen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Maklergebühr. Dem Vertragspartner bleibt unbenommen nachzuweisen, dass AGENDA Immobilien kein oder nur ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
  2. Ist dem Vertragspartner die Verkäuflichkeit bzw. die Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, ist er verpflichtet AGENDA Immobilien unverzüglich, spätestens in 5 Werktagen, unter Angabe der Informationsquelle schriftlich zu informieren.
  3. Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages oder dem Abschluss eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung von AGENDA Immobilien ist zu dessen Gunsten eine Maklergebühr verdient und fällig. Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. AGENDA Immobilien hat ein Recht auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss bzw. der Beurkundung des Vertrages. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit von AGENDA Immobilien, so ist AGENDA Immobilien vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über die Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. AGENDA Immobilien hat Anspruch, eine Vertragsabschrift zu erhalten.
  4. Provisionsanspruch:

Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Er ist innerhalb von 12 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an die AGENDA Immobilien zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision, als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers, richtet sich nach der ortsüblichen Provision sowie nach § 656 c und d BGB und soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.

Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuersatzes.
Die Höhe des Brutto-Rechnungsbetrages unterliegt einer Anpassung bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes.

6.1 Aufwand/Besichtigungstermine:
Vereinbarte Besichtigungstermine sind einzuhalten. Sollte ein vereinbarter Besichtigungstermin nicht eingehalten werden können, ist dieser rechtzeitig – mindestens jedoch am Vortag abzusagen.

Nicht eingehaltene, nicht abgesagte Besichtigungstermine werden mit 200 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

  1. Wird aufgrund der Tätigkeit von AGENDA Immobilien anstelle der angebotenen Vertragsmöglichkeit ein wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag oder ein Vertrag über ein Objekt, was dem ursprünglich wirtschaftlichem Zweck gleichkommt, abgeschlossen, ist hierfür die entsprechende Provision zu entrichten.
  2. Die von AGENDA Immobilien gemachten Angaben zur Immobilie basieren auf von Dritten erteilten Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht übernommen werden. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Besichtigungen von Immobilien, Grundstücken etc. erfolgen auf eigene Gefahr. Die AGENDA Immobilien übernimmt bei Unfällen keine Haftung.
  3. Für die Bonität der von AGENDA Immobilien vermittelten Kunden kann keine Haftung übernommen werden. Die Einholung einer Selbstauskunft des Mieters ist kostenfrei. Weitergehende Auskünfte werden gegen Auslagenerstattung nach entsprechendem Auftrag eingeholt. AGENDA Immobilien führt keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG durch.
  4. Es ist die Pflicht des Auftraggebers, AGENDA Immobilien unverzüglich über eine Änderung seiner Interessenlage zu informieren. Gleichzeitig verpflichtet sich AGENDA Immobilien den Auftraggeber unverzüglich über eine Veränderung der Marktlage oder über eine Veränderung der Vermarktungschancen zu informieren. Insbesondere soll der Auftraggeber informiert werden, wenn die vorgegebenen Konditionen oder die Vertragsbestimmungen am Immobilienmarkt nicht mehr durchsetzbar sind. Sollte der Auftraggeber offensichtlich oder nachhaltig gegen diese Vereinbarung verstoßen, verpflichtet er sich, dem Makler die in Erfüllung seines Auftrages bis dahin entstandenen Auslagen auf Nachweis zu erstatten. Als Stundensatz gilt 53,00 € zzgl. MwSt. als vereinbart. Die Fahrtkosten des AN betragen 0,50 € netto je gefahrener Kilometer.
  5. Grundsätzliche inhaltliche Änderungen oder die Zurücknahme verbindlicher Kaufangebote des Interessenten verpflichten diesen zur Übernahme etwaiger bis dahin angefallener Kosten z. B. für Verhandlungen, Erstellung von Kaufverträgen, Notarverträgen u.ä., diese werden auf Nachweis abgerechnet.
  1. AGENDA Immobilien darf auch für andere Auftraggeber tätig werden. Außerdem ist die AGENDA Immobilien berechtigt, bei einem Geschäftsvorfall mit mehreren Vertragspartnern Provisionsvereinbarungen zu schließen. AGENDA Immobilien verpflichtet sich in diesem Fall zu unparteiischer Arbeit entsprechend der Standesregeln.
  2. Erfüllungsort aller Leistungs- und Gegenleistungsansprüche, insbesondere aller Zahlungsansprüche ist Käbschütz.
  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Meißen als vereinbart.

 

Verbraucherinformation gemäß Fernabsatzgesetz

Diese Informationen dienen der Erfüllung von Informationspflichten aufgrund § 312 c BGB in Verbindung mit Artikel 246 §§ 1und 2 des Erfüllungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB), wenn die Beteiligung von AGENDA Immobilien, Käbschütz Hof Nr. 7, 01665 Käbschütztal, ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Fernkommunikationsmittel und Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E - Mails sowie Rundfunk, Tele- oder Mediendienste.

Widerrufbelehrung (Fernabsatz)

1.1 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, per E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

AGENDA Immobilien & Landbau UG (haftungsbeschränkt)

Käbschütz Nr.7

01665 Käbschütztal

Tel.: 035241-82286

E-Mail: immobilien@agenda-bau.de

 

1.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

1.3  Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung